Im Jahre 1877 traten 27 der evangelischen Konfession angehörige Männer zur Gründung einer Kinderheilanstalt zusammen, um in Bad Kreuznach dafür ein Haus zu errichten. Diese Anstalt führt seit dem Jahre 1878, in welchem die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen das Protektorat über sie mit Genehmigung seiner Majestät des Kaisers und Königs übernahm, den Namen „Viktoriastift".
Nachdem das Viktoriastift 10 Jahre gewirkt hatte, nahm ihr Aufsichtsrat laut Versammlungsbeschluss vom 05. September 1887 ein Statut als Grundverfassung dieser Anstalt an. Aufgrund dieses Statuts wurden der "Kinderheilanstalt Viktoriastift Bad Kreuznach im Regierungsbezirk Koblenz" durch allerhöchste Order vom 22.Februar 1888 die Rechte einer juristischen Person verliehen.
(Vorstand)
(Stiftungsratsvorsitzender)
(stellv. Stiftungsratsvorsitzende)
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